Fördermöglichkeiten

1. AFBG („Meister-BaföG“)

Nach dem „Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz– AFBG) kann die Teilnahme an Maßnahmen der Aufstiegsfortbildung gefördert werden, wenn der Lehrgang u. a. mindestens 400 Unterrichtsstunden dauert. Gerne können Sie bei uns einen detaillierten Flyer dazu anfordern.

Steuerliche Berücksichtigung

Aufwendungen, die durch den Besuch von Kursen und Lehrgängen entstehen,
können soweit Erstattungen und Zuschüsse nicht erfolgen, 

1. bei Fortbildung in einem ausgeübten Beruf steuerlich als Werbungskosten
   voll abgesetzt oder
2. bei Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als Sonderausgaben
   bis 4000 € im Kalenderjahr steuermindernd geltend gemacht werden.

Beratung:

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Katrin Löffler

Ich berate Sie gerne in einem persönlichen Gespräch!
09941 / 9085-77
E-Mail schreiben

Sichern Sie sich den Prämiengutschein für Ihre berufliche Weiterbildung!

Maximal 500 € Zuschuss sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich! 

Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info
Info und Beratung unter 09941/9085-77 / nftrsmskdm-stbyrnd

Für Zeitsoldaten über den Berufsförderungsdienst nach dem Soldatenversorgungsgesetz

Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst Zuschüsse zu den Teilnahmebeiträgen bzw. den Lehrgangsgebühren, der Prüfungsgebühr sowie zu den Lernmittel- und Fahrtkosten erhalten.

Außerdem kann bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen ggf. ein Trennungsgeld und ein Ausbildungszuschuss gewährt werden. Der Förderungsantrag ist vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst einzureichen.