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154 RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des/der Teilnehmer*in zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Verwaltung der
Tourismusakademie Ostbayern zustande.
Die Anmeldung kann erfolgen durch:
– persönliche Vorsprache
– Telefon
– Fax
– E-Mail
– Online-Anmeldung
Die Anmeldungen werden von der Tourismusakademie Ostbayern in zeitlicher Reihenfolge angenommen.
2. Bezahlung
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages bei Kursbeginn zur Zahlung fällig.
Die Kursgebühren werden entweder per Vorauskasse (Zahlungsziel siehe Rechnung) oder per SEPA-Lastschrift bezahlt.
Anfallende Materialkosten werden direkt vor Ort beim Dozenten beglichen.
3. Rücktritt vom Vertrag
a) Die Tourismusakademie Ostbayern kann von dem Vertrag zurücktreten
– wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
– wenn der/die von der Tourismusakademie Ostbayern verpflichtete Dozent*in aus Gründen, die nicht in der
Risikosphäre der Tourismusakademie Ostbayern liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.
Bereits bezahlte Seminargebühren werden erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
b) Der/die Teilnehmer*in kann nur aus triftigen Gründen kostenfrei zurücktreten, wenn er/sie spätestens 5 Arbeitstage vor Kursbeginn den Rücktritt schriftlich
erklärt hat. Danach werden 50% der Kursgebühr verrechnet.
Ohne schriftliche Stornierung ist weder die Rückvergütung der Kursgebühr noch eine Umbuchung zu einem anderen Kurs möglich. Wir bitten um Verständnis,
dass einfaches Nichterscheinen, ohne vorherige Absage, ausnahmslos zur Verrechnung der vollen Kursgebühr führt (keine Teil-/Rückerstattung möglich).
Der gebuchte Platz kann von dem/r Teilnehmer*in selbst auf eine andere Person bzw. Vertretung übertragen werden.
In diesem Fall entstehen keine Stornogebühren. Die vom ursprünglichen Teilnehmer*in bezahlte oder zu bezahlende Kursgebühr wird von der
Tourismusakademie Ostbayern nicht zurückerstattet, sondern auf den/die neue/n Teilnehmer*in übertragen. Die Übertragung ist vor Kursbeginn der
Tourismusakademie Ostbayern anzuzeigen.
Vom Teilnehmer*in ist unbedingt der Gutschein/eine Anmeldebestätigung zum Kurs mitzubringen!
4. Bescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden.
5. Urheberschutz
Fotografieren und Mitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Tourismusakademie
Ostbayern auf keine Weise vervielfältigt und veröffentlicht werden.
6. Haftung
Die Haftung der Tourismusakademie Ostbayern für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf Fälle beschränkt, in
denen der Tourismusakademie Ostbayern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.
7. Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der Leistungen der Tourismusakademie Ostbayern ergibt sich aus der Kursbeschreibung des regelmäßig erscheinenden Programms. Mündliche
Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Der/die Dozent*in bzw. Kursleiter/in ist zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jeder Art bedürfen der
Schriftform.
Fördermöglichkeiten:
1. AFBG („Aufstiegs-BAFÖG“)
Nach dem „Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz– AFBG) kann die
Teilnahme an Maßnahmen der Aufstiegsfortbildung gefördert werden, wenn der Lehrgang u. a. mindestens 400 Unterrichtsstunden dauert. Gerne können Sie
bei uns einen detaillierten Flyer dazu anfordern.
2. Für Zeitsoldaten über den Berufsförderungsdienst nach dem Soldatenversorgungsgesetz
Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst Zuschüsse zu den
Teilnahmebeiträgen bzw. den Lehrgangsgebühren, der Prüfungsgebühr sowie zu den Lernmittel- und Fahrtkosten erhalten. Außerdem kann bei Vorliegen
der Förderungsvoraussetzungen ggf. ein Trennungsgeld und ein Ausbildungszuschuss gewährt werden. Der Förderungsantrag ist vor Lehrgangsbeginn beim
zuständigen Berufsförderungsdienst einzureichen.
3. Steuerliche Berücksichtigung
Aufwendungen, die durch den Besuch von Kursen und Lehrgängen entstehen, können soweit keine Erstattungen und Zuschüsse erfolgen, a) bei Fortbildung in
einem ausgeübten Beruf steuerlich als Werbungskosten voll abgesetzt
oder
b) bei Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als Sonderausgaben bis 4000 € im Kalenderjahr steuermindernd geltend
gemacht werden.
Unser Hygienekonzept finden Sie auf unseren Internetseiten www.tourismusakademie-ostbayern.de und www.wellness-kosmetikschule.de !

